IRI-eTesting
Übung zur Vorlesung von Prof. Salje
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Your answers are highlighted below.
| Question 1 |
Eine Willenserklärung
| besteht aus Angebot und Annahme | |
| erfordert die Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens | |
| ist als private Willensäußerung zu definieren, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist | |
| ist als einseitige oder zweiseitige Erklärung denkbar |
| Question 2 |
Eine wirksame Anfechtung
| vernichtet die Willenserklärung rückwirkend | |
| führt zur Rechtswidrigkeit des Rechtsgeschäfts | |
| führt zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts von Anfang an | |
| lässt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts für die Zukunft entfallen |
| Question 3 |
Was ist unter dem Begriff der “Rechtsfolge” zu verstehen?
| Eine aus dem Tatbestand sich ergebende Voraussetzung. | |
| Das sich aus einem den Aussagevoraussetzungen eines Rechtssatzes ergebende Aussagenergebnis. | |
| Der Abgleich konkreter und abstrakter Begriffe einer Rechtsnorm. |
| Question 4 |
Bei welchen der folgenden Normen handelt es sich ausschließlich um Anspruchsgrundlagen?
| §§ 280 I, 823 I, 142 I, 164 I | |
| §§ 433 I 1, 433 I 2, 280 I, 823 I | |
| §§ 433 I 1, 142 I, 164 I, 90 | |
| §§ 823 I, 142 I, 90, 90a |
| Question 5 |
Welche Funktion kommt der „Subsumtion“ zu?
| Es handelt sich um die Wertung, ob ein konkreter Sachverhalt unter die ausgewählte Rechtsnorm fällt. | |
| Es handelt sich um die Gegenüberstellung von Anspruchsnorm und Gegennorm. | |
| Die Funktion besteht darin, die Rechtsfolge festzulegen. |
| Question 6 |
Was versteht man unter einer „Anspruchsgrundlage“?
| Die vom Anspruchsteller begehrte Rechtsfolge. | |
| Alle Normen, aufgrund derer jemand von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen kann. | |
| Alle Normen, die nach Voraussetzungen und Rechtsfolge aufteilbar sind. |
| Question 7 |
A sagt zu B: „Ich will nach Hause.“ Handelt es sich hier um eine Willenserklärung i.S.d. BGB?
| Ja. Denn A äußert deutlich was er möchte. | |
| Nein. Denn A möchte keine rechtliche Folgen herbei führen. | |
| Ja. Denn A zielt eindeutig auf eine Rechtsfolge. | |
| Nein. Denn A´s Wille kommt nicht deutlich genug zum Ausdruck. |
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List |
Mängel von Rechtsgeschäften
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Your answers are highlighted below.
| Question 1 |
A bietet B an ihm sein BGB abzukaufen. B stimmt zu. Am nächsten Tag hat es sich B überlegt und fühlt sich nicht daran gebunden, weil nichts schriftlich festgehalten wurde. Zu Recht?
| Ja. Ein Vertrag ist nur schriftlich wirksam. | |
| Ja. Zwar bedürfen Verträge grds. nicht der Schriftform. Ein Kaufvertrag aber schon. | |
| Nein. Verträge sind grds. auch formlos gültig. | |
| Nein. Verträge bedürfen zwar grds. der Schriftorm. Beim Kaufvertrag ist Schriftform aber ausgeschlossen. |
| Question 2 |
Bei welchem der folgenden Beispiele genügt zur Wirksamkeit bereits die „Textform“?
| Unternehmer U verkauft dem Verbraucher V über die Internetplattform „ESale“ eine Leselampe. | |
| K erwirbt von H ein Grundstück. | |
| E verbürgt sich gegenüber der B-Bank für ein Darlehen seines Freundes D. |
| Question 3 |
Arbeitgeber A möchte seiner Sekretärin S kündigen. Auf Nachfrage erklärt die Rechtsabteilung, dass dazu eine E-Mail genügt. Ist dem Rat zu folgen?
| Ja. Denn für die Kündigung ist nur Textform vorgeschrieben. | |
| Nein. Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist grds. Schriftform erforderlich. | |
| Erforderlich ist grds. Schriftform, was erst mit dem Ausdruck der E-Mail erfüllt ist. |
| Question 4 |
Der 16-jährige B möchte nicht mehr Tennis spielen und sich den Mitgliedsbeitrag sparen. Gegen den Willen der Eltern kündigt er die Mitgliedschaft im Verein. Ist die Kündigung wirksam?
| Nein, da einseitige Rechtsgeschäfte Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern grds. unwirksam sind. | |
| Die Einwilligung der Eltern ist hier nicht erforderlich, weil B voll geschäftsfähig ist. | |
| Das Geschäft ist für B wirtschaftlich nachteilig, da ihm eine Tenniskarriere verwehrt bleibt. | |
| Da nun der Mitgliedsbeitrag wegfällt, ist das Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft und daher wirksam. |
| Question 5 |
Der 16-jährige G entwendet aus der Spardose seiner Mutter (M) 10 Euro und kauft bei V dafür Süßigkeiten, um sie M zu schenken. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
| Da M keinen Schaden hat, kann sie das Geld auch nicht zurückverlangen. | |
| Da V davon ausgehen musste, dass es sich um das Taschengeld des G handelt ist der Vertrag wirksam. | |
| Weil G in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung der M ab. |
| Question 6 |
Der 17-jährige G erhält 50,- € Taschengeld monatlich. Davon möchte er sich einen Laptop zum Preis von 300,- € kaufen und in Raten zahlen. Trotz des günstigen Preises sind seine Eltern dagegen. Spielt der Einwand der Eltern eine Rolle?
| Nein, da gem.§ 110 BGB ein Vertrag wirksam ist, wenn er der Minderjährige mit seinem Taschengeld zahlen kann. | |
| Ja, denn der Vertrag ist gem.§ 107 BGB für B rechtlich nachteilig. | |
| Ja, denn die Zahlung muss gem.§ 110 BGB sofort bezahlt werden können. | |
| Nein, denn durch die Gewährung von Taschengeld liegt eine vorweggenommene Einwilligung vor. |
| Question 7 |
B möchte seinem Vertrag mit D anfechten. Ein Anfechtungsgrund besteht. B erklärt aber versehentlich den „Rücktritt“. Ist eine Anfechtung dennoch erfolgt?
| B muss klar formulieren, dass er anfechten möchte. Dies ist hier nicht erfolgt | |
| B muss lediglich deutlich machen, dass er sich nicht mehr am Vertrag festhalten lassen möchte. Die Bezeichnung „Rücktritt“ ist unschädlich. | |
| Nein. B muss zwar nicht sagen, dass er „anfechten“ möchte, allerdings ist die Formulierung als „Rücktritt“ irreführend. |
| Question 8 |
Bei welchem der folgenden Gründe handelt es sich um einen „Erklärungsirrtum“ i.S. von § 119 I 1 Alt. 2 BGB?
| B vergreift sich bei der Rückgabe des Wechselgeldes und gibt statt 5,- € einen 10,- €-Schein heraus. | |
| A möchte zu Werbezwecken 100 Kugelschreiber erwerben. Beim Onlineformular vertippt er sich und bestellt 190 Stück. | |
| G bestellt im Hotel eine „Suite“ und glaubt, dass es sich dabei um ein billigeres Zimmer handelt. | |
| B kauft einen goldenen Ring. Später stellt sich heraus, dass der Ring lediglich vergoldet ist. |
| Question 9 |
K kauft für sich und seine Verlobte V ein paar Eheringe. Kurz darauf erklärt ihm V, dass Sie sich in D verliebt hat und nicht mehr heiraten möchte? Welcher Anfechtungsgrund könnte K zur Seite stehen?
| K kann sich auf einen Inhaltsirrtum berufen, da er über den Inhalt seiner Erklärung damals irrte. | |
| B kann sich wegen der Untreue von V auf arglistige Täuschung berufen. | |
| Es handelt sich um lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum. |
| Question 10 |
In welchen der folgenden Fälle ist ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot anzunehmen?
| Ladenbesitzer K verkauft dem L trotz Ladenschluss-es um 22:00 Uhr noch um 22:20 Uhr ein Magazin. | |
| H und G einigen sich darüber, dass G das Haus des H unter mit Schwarzarbeitern 100.000,- € günstiger baut. | |
| Mechaniker M will von H Werklohn für die Aufar-beitung eines von H gestohlenen Pkw. M war der Diebstahl nicht bekannt. |
| Question 11 |
H bot in seinem Prospekt unter dem Begriff „Alles Günstiger!“ einen TV zum Preis von 499,- € an. Kurz nachdem K den TV bei H erworben hatte, sieht ihn im Internet für 399,- € und beruft sich auf § 138 BGB. Zu Recht?
| Ja, denn es handelt sich um ein Wuchergeschäft, gem. 138 Abs. 2 BGB. | |
| Ja, da die Anpreisung im Prospekt den günstigsten möglichen Preis suggeriert und somit sittenwidrig i.S. des § 138 Abs. 1 BGB ist. | |
| Nein. Der höhere Preis allein führt nicht zur Sittenwidrig- keit und eine dahingehende Bewertung der Lage kann hier noch nicht angenommen werden. | |
| Nein. Weil es sich um einen Eigenschaftsirrtum handelt, der im Wege der Anfechtung geltend zu machen ist. |
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List |
Geschäftsunfähigkeit
Your answers are highlighted below.
| Question 1 |
Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
| Der Rehpincher „Astor“ besitzt Rechtsfähigkeit. | |
| Der 7-jährige A ist geschäftsunfähig | |
| Die Rechtsfähigkeit beginnt erst mit dem 18. Lebensjahr. | |
| Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. |
| Question 2 |
Der 13.-jährige M kauft bei H von seinem Taschengeld einen Fußball für 15,- € und zahlt sofort. M´s Mutter will den Kaufvertrag rückgängig machen. Sie beruft sich darauf, dass ohne ihre Erlaubnis M sowieso keine Verträge schließen kann. Zu Recht?
| Ja. M ist in der Geschäftsfähigkeit beschränkt und bedarf immer der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. | |
| Nein. M bezahlte den Fußball sofort von seinen eigenen Mitteln, weshalb das Geschäft unter den sog. Taschengeld-paragraphen fällt. |
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| Ja. M ist geschäftsunfähig. |
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| Nein. Geschäfte des täglichen Lebens sind auch bei beschränkt Geschäftsfähigen immer wirksam. |
| Question 3 |
Der 17-jährige K kauft sich einen neuen Laptop. Welche Aussage trifft zu?
| Das Geschäft ist nichtig. |
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| Das Geschäft ist schwebend unwirksam. |
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| Das Geschäft ist wirksam. |
| Question 4 |
Was ist unter dem Begriff „lediglich rechtlicher Vorteil“ zu verstehen?
| Wenn dem Minderjährigen ausschließlich Rechte zuwachsen, ohne zugleich Pflichten zu begründen. |
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| Jedweder Vorteil rechtlicher oder wirtschaftlicher Art. |
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| Wenn eine Abwägung ergibt, dass sich das Geschäft für den Minderjährigen lohnt. |
| Question 5 |
Die 5-jährige D kauft sich von ihrem Taschengeld ein Malbuch. Welche Aussage trifft zu?
| Der Vertrag ist gültig, da D hier von ihrem Taschengeld bezahlt. |
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| Der Vertrag ist nichtig. |
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| Der Vertrag ist schwebend unwirksam, da D zwar geschäftsunfähig ist, aber aufgrund des Taschengeldes am Geschäftsleben teilnehmen darf. |
| Question 6 |
Trotz ausdrücklichem Verbot durch die Eltern (E) kauft sich der 17-jährige B ein Ego-Shooter Spiel. Welche der folgenden Optionen haben die E?
| Keine. Da B bald 18 Jahre alt ist und somit voll geschäftsfähig wird. |
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| Sie können das Geschäft noch nachträglich genehmigen. |
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| Sie können die Genehmigung verweigern und den Kauf somit unwirksam machen. |
| Question 7 |
Was ist unter Geschäftsfähigkeit zu verstehen?
| Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. |
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| Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
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| Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eine Firma zu gründen. |
| Question 8 |
Wann spricht man im Minderjährigenrecht von einer „Einwilligung“?
| Wenn die Eltern nachträglich dem Abschluss eines Vertrages zustimmen. |
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| Wenn die Eltern bereits vor Abschluss des Vertrages ihre Zustimmung geben. |
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| Wenn der Vertrag zunächst nichtig ist, die Eltern das Geschäft aber selbst durchführen. |
| Question 9 |
Was ist unter sog. „schwebender Unwirksamkeit“ zu verstehen?
| Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts hängt von der Genehmigung durch einen Dritten ab. |
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| Das Rechtsgeschäft ist wirksam, solange es nicht widerrufen wird. |
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| Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts bleibt bis zur endgültigen Bezahlung in der schwebe. |
| Question 10 |
Die 17-jährige F erhält eine Ausbildungsvergütung i.H. von 450,- €. Davon kauft sie sich eine Fernseher zum Preis von 1000,- €. Die ersten 300,- € zahlt sie an. Für den Rest vereinbart sie Ratenzahlung. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
| Da die Eltern noch nicht zugestimmt haben, ist der Vertrag noch schwebend unwirksam. |
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| Der Vertrag ist wirksam, weil sie den Preis mit Mitteln bewirkt hat, die ihr zur freien Verfügung stehen. |
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| Der Vertrag ist nichtig, weil F noch in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. |
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List |
Anfechtung
Your answers are highlighted below.
| Question 1 |
Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
| Eine Anfechtung führt zur Unwirksamkeit des Vertrages. | |
| Nach erfolgter Anfechtung ist der Vertrag als von Anfang an nichtig zu betrachten. | |
| Durch die Anfechtung wird der Vertrag schwebend unwirksam. |
| Question 2 |
Nach welchem dreistufige Grundaufbau erfolgt die Prüfung der Anfechtungsregeln?
| Anfechtungsgrund, Inhalts- und Erklärungsirrtum, Unverzüglichkeit. | |
| Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum | |
| Anfechtungserklärung, Anfechtungsgrund, Anfechtungsfrist | |
| Anfechtungsgrund, Anfechtungserklärung, Nichtigkeit des Vertrages |
| Question 3 |
Welcher der folgenden Gründe berechtigt zur Anfechtung eines Vertrages?
| Inhaltsirrtum | |
| Erklärungsirrtum | |
| Eigenschaftsirrtum | |
| Widerrechtliche Drohung | |
| Motivirrtum | |
| Justizirrtum |
| Question 4 |
Handwerker S bestellt im Internet ein „Nagelset“, Er denkt, dass es sich um eine Kiste mit Nägeln handelt. Als er bei Lieferung feststellen muss, dass er damit nur seine Fingernägel maniküren kann ist er enttäuscht. Welcher Anfechtungsgrund steht ihm zur Seite?
| Ein Inhaltsirrtum, da er seiner Erklärung eine andere Bedeutung beigemessen hat. | |
| Ein Erklärungsirrtum, weil er eine Erklärung mit diesem Inhalt nicht abgeben wollte. | |
| Ein Eigenschaftsirrtum, weil die Kaufsache nicht die von ihm vorausgesetzten Eigenschaften besitzt. |
| Question 5 |
Welche der folgenden Anforderungen sind an die Anfechtungserklärung zu stellen?
| Die Anfechtungserklärung muss klar und deutlich erkennen lassen, den Vertrag anfechten zu wollen, um Verwechslungen mit anderen Rechten wie Rücktritt und Widerruf zu vermeiden. | |
| Es genügt, wenn irgendwie deutlich wird, dass der Anfechtende sich nicht mehr am Vertrag festhalten lassen will. | |
| Die Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfechtungs-gegner ist schon keine zwingende Voraussetzung. |
| Question 6 |
Was ist unter einem sog. „Motivirrtum“ zu verstehen?
| Ein Motivirrtum liegt vor, wenn der Erklärende irrtümlich von einem unzutreffenden Umstand ausgeht, der für seinen Geschäftswillen bedeutsam ist. | |
| Ein Motivirrtum liegt vor, wenn der Erklärende von einem richtigen Umstand ausgeht, dieser Umstand aber nicht für den Geschäftswillen bedeutsam ist. | |
| Ein Motivirrtum ist jeder Irrtum, der nicht gesetzlich geregelt ist. |
| Question 7 |
H kauft bei A 100 iPear Netbook´s, in der Hoffnung, dass sie sich äußerst gut verkaufen. Später stellen Sie sich als Ladenhüter heraus. Auf welchen Anfechtungsgrund kann sich H berufen?
| Auf einen Eigenschaftsirrtum, da H dachte, dass die Netbooks die Eigenschaft besitzen gut verkauft zu werden. | |
| H steht der Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung zur Seite, da A ihn offensichtlich betrogen hat. | |
| H kann nicht anfechten, da es sich hier um einen bloßen Motivirrtum handelt. |
| Question 8 |
F verkauft seinem Freund D einen Pkw. Dabei belügt F ihn bezüglich der Laufleistung. D überlegt, ob er den Vertrag mit F anfechten soll? Wie lange hat D für die Anfechtung Zeit?
| D muss grds. unverzüglich anfechten. | |
| D kann anfechten, wann immer er will. | |
| Die Anfechtung unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren. | |
| Die Anfechtung muss hier innerhalb eines Jahres erfolgen. |
| Question 9 |
Welche Folgen kann eine Anfechtung neben der anfänglichen Nichtigkeit des Vertrages auslösen?
| Ein Anfechtung kann zu Schadensersatzansprüchen gegen den Anfechtenden führen. | |
| Eine Anfechtung hat keine weiteren Folgen, um die gewünschte Wirkung der Nichtigkeit nicht zu konterkarieren. | |
| Über die Nichtigkeit hinaus tritt eine künftige Unterlassungspflicht hinzu. |
| Question 10 |
Welchen Schaden muss der Anfechtende gegebenenfalls nach § 122 BGB ersetzen?
| Zu ersetzen ist das sog. positive Interesse. | |
| Der Anfechtende hat immer den Vertrauensschaden zu ersetzen. | |
| Zu ersetzen sind sämtliche Schäden, die der Vertragspartner nach dem Vertragsschluss erlitten hat. |
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List |
Die Stellvertretung, gem. §§ 167 ff. BGB
Your answers are highlighted below.
| Question 1 |
Welche der folgenden Fälle stellt eine Stellvertretung nach den §§ 164 ff. BGB dar?
| Die Eltern des 5-jährigen A kaufen für ihn ein Spielzeugauto | |
| B überbringt dem G einen Brief des V, mit dem dieser dem G seinen Pkw zum Kauf anbietet. | |
| V beauftragt den Angestellten G, für das Geschäft des V neue Waren zu kaufen. |
| Question 2 |
Wodurch unterscheidet sich der Stellvertreter vom Boten?
| Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab, der Bote überbringt nur eine fremde Willenserklärung. | |
| Bote und Stellvertreter sind im Grunde das Gleiche. Der Stellvertreter erfordert aber einen offiziellen Bennenungsakt. | |
| Die Willenserklärung des Boten wird dem Vertretenen zugerechnet. Die Willenserklärung des Stellvertreters wird dem Vertretenen nur zugerechnet, wenn er sich nachträglich damit einverstanden erklärt. |
| Question 3 |
Welche drei Grundvoraussetzungen müssen für eine wirksame Stellvertretung erfüllt sein?
| Abgabe einer fremden Willenserklärung, Auftrag des Vertretenen, Vollmacht | |
| Abgabe einer eigenen Willenserklärung, im fremdem Namen, Vertretungsmacht | |
| Abgabe einer Willenserklärung, im eigenen Namen, mit gesetzlicher Vertretungsmacht |
| Question 4 |
An welchem der folgenden Tatbestandsmerkmale des § 164 BGB erkennt man das Erfordernis der „Offenkundigkeit“?
| „…wirkt für und gegen den Vertretenen.“ | |
| „…im Namen des Vertretenen…“ | |
| „…die jemand…abgibt,…“ | |
| „…ihm zustehenden Vertretungsmacht…“ |
| Question 5 |
Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
| Stellvertreter können nur voll geschäftsfähige Personen sein. | |
| Eine Vollmacht wird auf dieselbe Weise zum Erlöschen gebracht, wie sie erteilt wurde. | |
| Ein Vertreter ohne Vertretungsmacht muss nicht selbst für die Folgen aus dem Vertrag einstehen. |
| Question 6 |
A verkauft dem Stellvertreter (S) des B eine Lampe. S macht nicht klar, dass er für A handelt, bezahlt den Kaufpreis aber sofort. Ist eine Stellvertretung hier möglich?
| Ein Stellvertretung ist wegen des Offenkundigkeits-prinzips nur wirksam, wenn S deutlich macht, dass er im Namen des A handelt. | |
| Das Offenkundigkeitsprinzip hat nur formellen Charakter. Eine Nichtbeachtung schadet nicht. | |
| Bei Alltagsgeschäften mit Barzahlung kann auf die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips verzichtet werden. |
| Question 7 |
Was ist unter einer sog. „Rechtsscheinvollmacht“ zu verstehen?
| Der Vertretene hat zurechenbar den Rechts-schein gesetzt, dass eine Vollmacht tatsächlich besteht und der Dritte hat auf diesen Rechtsschein vertraut. | |
| Die Vollmacht wird durch das Gesetz ausdrücklich erteilt. | |
| Wenn der Umfang der Vertretungsmacht im Innen-verhältnis nicht limitiert wurde. |
| Question 8 |
Welcher der folgenden Aussagen liegt eine Anscheinsvollmacht zu Grunde?
| Der Vertretene kennt das Auftreten des Stellvertreters zwar nicht, hätte es aber erkennen und verhindern können. | |
| Der Vertretene kennt und duldet das Auftreten des Stellvertreters. | |
| Vorlage einer Vollmachtsurkunde durch den Vertreten |
| Question 9 |
V beauftragt S damit bei einer Versteigerung eine Stradivari zu ersteigern. Als Limit setzt er dem S einen Preis von 1.000.000,- €. S ersteigert sie aber für 1.000.005,- €. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat V?
| S hat die Violine jetzt selbst ersteigert. V kann ihm sie aber wieder abkaufen. | |
| Der Vertrag ist schwebend unwirksam. V kann etwa genehmigen oder endgültig ablehnen. | |
| V kann die Violine von S zum Preis von 1.000.000,- € verlangen. Die Differenz hat S zu tragen |
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Sonstige Einigungsmängel
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| Question 1 |
Rechtsanwalt R überreicht seiner Gehilfin H, als diese mal wieder eine Frist versäumt hat, einen unterschriebenen Zettel, in welchem er ihr die Kündigung zum 01.04. ausspricht. R will H aber nur erschrecken. H sucht sich eine neue Stelle. Ist die Kündigung wirksam?
| Ja. Der geheime Vorbehalt ist unbeachtlich. |
|
| Nein. Da R die Aussage hier nur zum Schein abgibt. | |
| Ja. Da R davon ausgeht, dass H den Scherz erkennt. | |
| Nein. Denn Erklärungen unter geheimen Vorbehalt sind immer nichtig. |
| Question 2 |
Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
| Eine Willenserklärung die mit Wissen des anderen nur zum Schein abgegeben wird ist nicht automatisch nichtig. | |
| Eine nicht ernst gemeinte Willenserklärung ist nichtig, wenn sie in der Erwartung abgegeben wird, die fehlende Ernsthaftigkeit werde erkannt. | |
| Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. |
| Question 3 |
Welche Rechtsfolge sieht § 118 BGB vor?
| Anfechtbarkeit der Willenserklärung. | |
| Vorläufige Unwirksamkeit der Willenserklärung. | |
| Nichtigkeit der Willenserklärung. | |
| Wirksamkeit der Willenserklärung. |
| Question 4 |
Auktionator A und der Bieter B machen gemeinsame Sache, um den Preis während der Auktion in die Höhe zu treiben. Warum ist diese Absprache unwirksam?
| Da A sich vorbehält das Erklärte nicht zu wollen, handelt es sich um einen geheimen Vorbehalt gem. § 116 Abs. 1 BGB. | |
| Es handelt sich um eine von beiden nicht ernst gemeinte Erklärung gem.§ 118 Abs. 1 BGB. | |
| Die Erklärungen werden nur zum Schein abgegeben, vgl. § 117 Abs. 1 BGB. |
| Question 5 |
Was versteht man unter einem sog. „versteckten Dissens“?
| Die Parteien wissen, dass ihre Einigung bisher unvollständig ist. | |
| Wenn die Parteien sich noch nicht über alle Punkte des zu schließenden Vertrages geeinigt haben, über die nach dem Willen zumindest einer Partei eine Einigung herbeigeführt werden soll, und dieser Umstand den Parteien nicht bewusst ist. | |
| Die Parteien sind sich über einen Nebenpunkt uneinig, wissen dies aber. |
| Question 6 |
A will den Pkw des G kaufen. Der Vertrag soll schriftlich fixiert werden. Später vergessen die Parteien die Vereinbarung schriftlich niederzuschreiben. G verkauft am nächsten Tag den Pkw an den D. Liegt ein Vertragsschluss zwischen A und G vor?
| Nein. Nur schriftliche Verträge sind wirksam. | |
| Ja. Dass die Schriftform fehlt, ist grundsätzlich unbeachtlich. | |
| Nein. Wenn Schriftform verabredet wurde, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, wenn diese noch nicht eingehalten ist. | |
| Ja. Wenn Schriftform verabredet wurde, ist der Vertrag im Zweifel geschlossen, wenn diese noch nicht eingehalten wurde. |
| Question 7 |
H und V verhandeln über den Preis eines Rennpferdes und einigen sich auf 10.000,- €. Als V von H Erfüllung verlangt, stellt sich heraus, dass beide verkaufen wollten. Welche der folgenden Aussagen trifft zu.
| Ein Vertrag ist zustande gekommen. Beide können aber anfechten. | |
| Es handelt sich um einen versteckten Dissens nach § 155 BGB. Der Vertrag ist nicht zustande gekommen. | |
| Da beide sich über die Vertragspartei irrten, liegt ein offener Dissens nach § 154 BGB vor. |
| Question 8 |
Welche Rechtsfolge sieht der sog. offene Dissens § 154 BGB?
| Der Vertrag ist grundsätzlich nichtig. | |
| Der Vertrag ist schwebend unwirksam. |
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| Der Vertrag ist anfechtbar. | |
| Der Vertrags ist im Zweifel nicht geschlossen. |
| Question 9 |
A ruft dem K zu: „ Willst Du mein Fahrrad kaufen?“. K antwortet mit: „Ja.“. Welcher der folgenden Aussagen trifft zu?
| Ein Vertragsschluss liegt schon deshalb nicht vor, weil eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestand-teile nicht erfolgt ist. | |
| Der wesentliche Inhalt des Vertrages liegt vor, so dass ein Vertrag grundsätzlich zustande gekommen ist. | |
| Da beide Parteien sich über das Zustandekommen des Vertrages geeinigt haben, aber noch bestimmte Punkte unklar sind, liegt ein versteckter Dissens vor. |
There are 9 questions to complete.
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